Stand: November 2026 · Redaktion Gastro Gigant
Ein neuer Kombidämpfer, eine Haubenspülmaschine oder gleich die komplette Küche: In der Gastronomie kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Kurz gesagt: Beim Leasing nutzen Sie das Gerät gegen eine monatliche Rate, Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft. Beim Mietkauf zahlen Sie ebenfalls monatlich, das Gerät gehört am Ende aber Ihnen. Bei Gastro Gigant können Sie Ihre Geräte kaufen oder per Leasing oder Mietkauf finanzieren. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede bei Eigentum, Bilanz und Steuer.
Beim Leasing gehört das Gerät der Leasinggesellschaft. Sie zahlen für eine feste Laufzeit eine monatliche Leasingrate und nutzen das Gerät in Ihrem Betrieb. Am Ende geben Sie es zurück, verlängern oder kaufen es – je nach Vertrag.
Beim Mietkauf zahlen Sie ebenfalls monatlich, aber mit dem Ziel, Eigentümer zu werden. Nach der letzten Zahlung gehört das Gerät Ihnen.
| Leasing | Mietkauf | |
|---|---|---|
| Eigentum am Ende | bleibt bei der Leasinggesellschaft (Kaufoption möglich) | geht auf Sie über |
| Bilanz | in der Regel nicht bei Ihnen | in der Regel bei Ihnen |
| Steuerlich absetzbar | Leasingraten | Abschreibung und Zinsanteil |
| Umsatzsteuer | auf jede Rate | meist auf den ganzen Preis zu Beginn |
| Geeignet, wenn … | Sie Technik regelmäßig erneuern wollen | Sie das Gerät lange nutzen wollen |
Faustregel: Geräte, die Sie viele Jahre nutzen – etwa einen Gastro-Kühlschrank oder eine Spülmaschine – sind oft ein Fall für den Mietkauf. Technik, die sich schnell weiterentwickelt, zum Beispiel ein Kombidämpfer mit viel Elektronik, passt gut zum Leasing. Wie Sie es steuerlich am besten machen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater; die genauen Bedingungen hängen immer vom Vertrag ab.
Leasing und Mietkauf richten sich an Gewerbetreibende.
Beim Leasing bleibt das Gerät Eigentum der Leasinggesellschaft, Sie zahlen für die Nutzung. Beim Mietkauf gehört Ihnen das Gerät nach der letzten Zahlung.
Ja. Gewerbetreibende können bei Gastro Gigant Geräte kaufen oder per Leasing oder Mietkauf finanzieren. Die Anfrage stellen Sie über „Leasinganfrage“ auf der Produktseite.
Die Leasingraten können in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Der Mietkauf gilt umsatzsteuerlich meist als Lieferung. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Kaufpreis fällt dann zu Beginn an; vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe können sie in der Regel sofort als Vorsteuer geltend machen.
Für Geräte, die Sie viele Jahre nutzen, etwa Kühlschränke oder Spülmaschinen. Für Technik, die sich schnell weiterentwickelt, ist Leasing oft passender.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 06344 / 9261444 oder schreiben Sie an info@gastro-gigant.de.
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