Leasing oder Mietkauf für Gastronomie-Geräte – was passt zu Ihnen? 06.11.2026

Leasing oder Mietkauf für Gastronomie-Geräte – was passt zu Ihnen?

Stand: November 2026 · Redaktion Gastro Gigant

Ein neuer Kombidämpfer, eine Haubenspülmaschine oder gleich die komplette Küche: In der Gastronomie kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Kurz gesagt: Beim Leasing nutzen Sie das Gerät gegen eine monatliche Rate, Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft. Beim Mietkauf zahlen Sie ebenfalls monatlich, das Gerät gehört am Ende aber Ihnen. Bei Gastro Gigant können Sie Ihre Geräte kaufen oder per Leasing oder Mietkauf finanzieren. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede bei Eigentum, Bilanz und Steuer.

Wie funktioniert Leasing?

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Auch per Leasing oder Mietkauf: Zanussi Haubenspülmaschine H8 IG · zum Produkt

Beim Leasing gehört das Gerät der Leasinggesellschaft. Sie zahlen für eine feste Laufzeit eine monatliche Leasingrate und nutzen das Gerät in Ihrem Betrieb. Am Ende geben Sie es zurück, verlängern oder kaufen es – je nach Vertrag.

  • Das Gerät steht in der Regel nicht in Ihrer Bilanz.
  • Die Leasingraten können Sie in der Regel als Betriebsausgaben absetzen.
  • Ihr Kapital bleibt frei für Wareneinsatz, Personal oder Marketing.
  • Nach der Laufzeit können Sie auf neuere Technik umsteigen.

Wie funktioniert Mietkauf?

Beim Mietkauf zahlen Sie ebenfalls monatlich, aber mit dem Ziel, Eigentümer zu werden. Nach der letzten Zahlung gehört das Gerät Ihnen.

  • Das Gerät wird in der Regel in Ihrer Bilanz als Anlagevermögen geführt und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Absetzen können Sie die Abschreibung und den Zinsanteil der Zahlungen.
  • Umsatzsteuerlich gilt der Mietkauf meist als Lieferung: Die Umsatzsteuer auf den ganzen Kaufpreis fällt dann zu Beginn an. Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe können sie in der Regel gleich als Vorsteuer geltend machen.
  • Pflege und Instandhaltung liegen bei Ihnen – wie bei einem gekauften Gerät.
 

Leasing oder Mietkauf im Vergleich

  Leasing Mietkauf
Eigentum am Ende bleibt bei der Leasinggesellschaft (Kaufoption möglich) geht auf Sie über
Bilanz in der Regel nicht bei Ihnen in der Regel bei Ihnen
Steuerlich absetzbar Leasingraten Abschreibung und Zinsanteil
Umsatzsteuer auf jede Rate meist auf den ganzen Preis zu Beginn
Geeignet, wenn … Sie Technik regelmäßig erneuern wollen Sie das Gerät lange nutzen wollen

Was passt zu welchem Gerät?

Faustregel: Geräte, die Sie viele Jahre nutzen – etwa einen Gastro-Kühlschrank oder eine Spülmaschine – sind oft ein Fall für den Mietkauf. Technik, die sich schnell weiterentwickelt, zum Beispiel ein Kombidämpfer mit viel Elektronik, passt gut zum Leasing. Wie Sie es steuerlich am besten machen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater; die genauen Bedingungen hängen immer vom Vertrag ab.

Was Sie vor der Anfrage klären sollten

  • Wie lange wollen Sie das Gerät nutzen? Kurz → eher Leasing, lang → eher Mietkauf.
  • Wollen Sie am Ende Eigentümer sein?
  • Welche Laufzeit passt zu Ihrem Budget?
  • Mehrere Geräte? Diese lassen sich oft zusammen finanzieren.

So geht es bei Gastro Gigant

  1. Gerät im Shop aussuchen, zum Beispiel unter Kochtechnik, Kühltechnik oder Spültechnik.
  2. Auf der Produktseite auf „Leasinganfrage“ klicken oder direkt das Formular für Leasing und Mietkauf nutzen.
  3. Leasing oder Mietkauf und die gewünschte Laufzeit wählen.
  4. Wir melden uns mit einem Angebot.

Leasing und Mietkauf richten sich an Gewerbetreibende.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf?

Beim Leasing bleibt das Gerät Eigentum der Leasinggesellschaft, Sie zahlen für die Nutzung. Beim Mietkauf gehört Ihnen das Gerät nach der letzten Zahlung.

Kann ich Gastro-Geräte bei Gastro Gigant leasen?

Ja. Gewerbetreibende können bei Gastro Gigant Geräte kaufen oder per Leasing oder Mietkauf finanzieren. Die Anfrage stellen Sie über „Leasinganfrage“ auf der Produktseite.

Ist Leasing steuerlich absetzbar?

Die Leasingraten können in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wann wird beim Mietkauf die Umsatzsteuer fällig?

Der Mietkauf gilt umsatzsteuerlich meist als Lieferung. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Kaufpreis fällt dann zu Beginn an; vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe können sie in der Regel sofort als Vorsteuer geltend machen.

Für welche Geräte lohnt sich Mietkauf?

Für Geräte, die Sie viele Jahre nutzen, etwa Kühlschränke oder Spülmaschinen. Für Technik, die sich schnell weiterentwickelt, ist Leasing oft passender.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 06344 / 9261444 oder schreiben Sie an info@gastro-gigant.de.


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